Kostenübernahme

KASSENPATIENTEN:
Psychotherapeutische Behandlungen gehören zu den Grundleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie werden nach Antragstellung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die so genannten probatorischen Sitzungen (max. 5 Probesitzungen) können direkt über die Chipkarte der Krankenkasse abgerechnet werden.

 

PRIVATPATIENTEN:
Ist eine psychotherapeutische Behandlung Bestandteil des Leistungskataloges Ihrer privaten Versicherung übernimmt diese die Kosten für ihre Behandlung. Bitte setzen Sie sich dazu mit Ihrer Versicherung in Verbindung. Die Kosten der Therapie richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

 

SELBSTZAHLER:

Die Kosten der Psychotherapie können ebenfalls selbst übernommen werden. Die Behandlungskosten richten sich auch hier nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

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© Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie